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Gesundheit weiss man erst zu
schätzen, wenn man sie nicht mehr hat
Vorteile und Nutzen einer Mitgliedschaft:
Wenn Sie pro Monat
auswärts eine Tasse Kaffee weniger trinken, so haben Sie die Mitgliedschaft
für diesen Monat bereits bezahlt und haben gleichzeitig etwas für Ihre
Gesundheit getan.
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In der EGK
Gesundheitskasse haben Sie
10 %
Rabatt
auf die
Alternativ-Versicherungen (EGK-Fun) Kontakt: EGK-Laufen Tel. 061 765
51 11.
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Bei
allen Veranstaltungen geniessen Sie Vergünstigungen oder sind
kostenlos
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Neu
ist unser Mitgliederausweis
auch gültig bei allen Coué- und Vitaswissveran-staltungen und auch
umgekehrt.
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Apotheke im Zentrum, General Wille-Str. 65, 8706 Feldmeilen, 10%
Rabatt auf
alle Schüssler-salze,
Tel.
043 843 92 65. Mitgliederausweis
vorzeigen
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Gesellschaftliche
Kontakte und Erfahrungsaustausch mit
Gleichgesinnten
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Kostenloses Kneipp-Beratungstelefon in
Meilen, Tel. 044 923 30 44.
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10 Ausgaben jährlich der Kneipp-Fachzeitschrift im Wert von Fr. 49.-
erhalten Sie
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Ermässigung
für Verbands Ferienwochen bis zu Fr. 100.- pro Person (siehe
Angebote)
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In Bad Wörishofen erhalten
Sie 50% Reduktion auf die Kurtaxe
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Ihr Mitgliederausweis hat
bei allen 40 Schweizer-Vereinen Gültigkeit
.....mehr
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Als Kneipp-Mitglied (inkl. alle Personen im gleichen Haushalt)
zahlen Sie Fr. 55.- Jahresbeitrag und sind sonst frei von allen
Verpflichtungen. Beim Eintritt im 2. Halbjahr reduziert sich der
Mitgliederbetrag auf Fr. 28.-, wobei sich die Mitgliederreduktionen
ebenfalls um 50% reduzieren. Beachten Sie unsere
Sektionsstatuten.
Gesundheit bekommt
man nicht im Handel,
sondern durch den Lebenswandel.
Sebastian Kneipp
Wenden Sie
sich an:
Kneippverein
Meilen und Umgebung
Lütisämetstrasse 112, 8706 Meilen
Tel. 044 923 30 44,
Mail:
Kneipp-Sekretariat
Vorbeugen ist besser als Heilen
kommen Sie rechtzeitig in den Kneippverein Meilen
II.
MITGLIEDSCHAFT Gültige Sektions-Statuten für den Kneippverein
Meilen
Art. 5
Als Mitglied kann jede Person aufgenommen werden, sofern sie die
Interessen und Bestrebungen
des Vereins unterstützen will und bereit ist, die vorliegenden Statuten
anzuerkennen. Die Mitgliedschaft erstreckt sich auf alle
Familienangehörigen des gleichen Haushaltes.
Art. 6
Zu Ehren- und Freimitgliedern können Personen ernannt werden, welche
sich besondere
Verdienste um den Verein erworben haben. Die Ernennung erfolgt auf
Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.
Art. 7
Die Beendigung einer Mitgliedschaft erfolgt durch Tod, Austritt oder
Ausschluss. Austritte können nur auf
Jahresende
oder den 30. Juni
erfolgen. Der
Austritt muss schriftlich 1 Monat vor obigen Daten bekannt gegeben
werden. Ein
Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied seinen finanziellen
Verpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt, oder wenn es die
Interessen des Vereins gröblich verletzt.
Art. 8
Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch
auf das Vereinsvermögen.
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